Gültiger Personalausweis oder ein Pass mit letzter Meldebestätigung
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
TÜV-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
Vereine: aktueller Vereinsregisterauszug
Zusätzlich benötigen wir zu verschiedenen Anlässen folgende Unterlagen
Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugschein genannt)
Versicherungsbestätigung (eVB, ein 7-stelliger Code, der bei der Anmeldung nur genannt werden muss)
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
Versicherungsbestätigung (eVB, 7-stellige Nummer)
Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
Nummernschilder, falls das Fahrzeug noch in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet ist
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk)
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
Versicherungsbestätigung (eVB, ein 7-stelliger Code)
Alte Kennzeichen, falls noch vorhanden
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
TÜV-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Einbaubescheinigung
Gutachten oder Teilegutachten eines Sachverständigen (Sprechen Sie uns an)
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung TÜV
Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Nur bei Namensänderung zusätzlich Zulassungsbescheinigung II
ggf. Bescheinigung über Namensänderung (Heiratsurkunde)
Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung und Ausweis des Geschäftsführers
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung: zusätzlich Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
Erklärung über den Verbleib: Im Falle einer Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer
Bei Verlust: Verlusterklärung des Fahrzeughalters oder eidesstattliche Versicherung
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über Hauptuntersuchung TÜV
Bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige bei der Polizei
Kennzeichen (sofern eins noch vorhanden)
Seit dem 1. Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Deutschland ersetzt.